Waffengesetz in Österreich

WORAUF MÜSSEN WAFFENBESITZER ACHTEN?


Sicherheit geht vor!
Verstauen Sie Ihre Kurzwaffen, Langwaffen oder die Munition unbedingt in dafür geeigneten Tresoren. Waffenschränke werden genau für diesen Zweck gefertigt. Im Österreichischen Waffengesetz ist unter § 16b zu lesen:

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Die Waffe darf:

  • nicht in die Hände von Unbefugten (Kindern!) gelangen und
  • muss daher so sicher verwahrt werden, dass weder durch Diebstahl oder Neugier etwas passieren kann

Ab Jänner 2019 gibt es einige Neuerungen im Österreichischen Waffengesetz.
Die EU-Linien waren richtungsgebend für die Änderungen.

Ziele:

  • die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu verhindern
  • den Verwaltungsumfang für Bürgerinnen/Bürger/Waffenbehörden zu erleichtern
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ERFOLGTE ÄNDERUNGEN


Verbot von Magazine mit großer Kapazität
Maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand ist innerhalb von zwei Jahren zu melden. Der Besitz ist aber für alle gesichert.

Schalldämpfer/Schallmodulatoren
Um Gehörschäden vorzubeugen, werden Schalldämpfer für Jäger erlaubt. Den Schussknall hört man weiterhin. Der Schalldämpfer ist genauso sicher wie die Schusswaffe zu verwahren.

Sportschützen
Sportschützen in Österreich werden nach der Maßgabe der EU-Richtlinie auch als solche definiert. Als Mitglied in einem Sportschützenverein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen der Kategorie B nach und nach erhöht werden. Innerhalb von 20 Jahren kann ein Mitglied schrittweise bis zu zehn Waffen erwerben.

Kombination von Jagdkarte und Schusswaffen Kategorie "B"
Diese Kombination erlaubt nun das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B während der Ausübung der Jagd. Dem Jäger wird eine sichere und effektive Nachsuche ermöglicht.

Justizwachbeamte und Militärpolizisten
Sie müssen künftig nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen. Sie bekommen, wie Polizisten, einen Waffenpass ausgestellt.

Überprüfung
Überprüfung der Verlässlichkeit des Inhabers von Waffenpass oder einer Waffenbesitzkarte alle 5 Jahre; die Verwahrung wird kontrolliert.

WAFFEN SIND KEIN KINDERSPIEL


Im Hinblick auf Ihre Sicherheit und der in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen empfehlen wir Ihnen für die Waffenlagerung die Anschaffung eines robusten Stahlschrankes. Darin können Sie Munition und Schusswaffen zusammen sowie im geladenen Zustand aufbewahren.

Achtung! Waffen immer versperren, damit Unbefugte, insbesondere Kinder, keinen Zugang haben!

Es ist in Ihrem Interesse, dass niemand Schaden erleidet. Dem geeigneten Aufstellungsort kommt somit eine große Bedeutung zu.
Waffenschränke, zertifiziert nach der Norm EN 1143-1, verfügen bereits ab Klasse 0 über einen geprüften Einbruchschutz.
Sie sind für Privatwerte versicherbar bis € 40.000,--, für gewerbliche Werte bis € 10.000,--. Nach der Norm EN 1143 müssen Waffenschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg am Verwendungsort verankert werden.

Sollten Sie sich für einen ungeprüften Waffentresor entscheiden, dann wählen Sie ein Sicherheitsbehältnis, das aus hochwertigen Materialien angefertigt ist. Bezüglich Versicherungsdeckung empfehlen wir Ihnen im Vorhinein ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.